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Betriebliche Vorsorge

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:

Im Versicherungsbereich schon. Wir beraten Sie bei der Risikoeinschätzung Ihres Betriebes, machen ein Versicherungskonzept und lassen uns für Ihren Betrieb von verschiedenen Versicherungen ein Offert machen. Nach einer eingehenden Analyse entscheiden Sie gemeinsam mit uns was und wo versichert wird.

  • Pensionszusage, Firmenpension
  • Abfertigung NEU
  • Zukunftssicherung
  • Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlungsmodell

Die Betriebliche Lebensversicherung (Pensionszusage, Firmenpension)

Ist ein besonders attraktives Instrument, um wichtige Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen. Selbst dem Gesellschafter und/oder Geschäftsführer einer GesmbH (bis zu 100 % Beteiligung) kann das Unternehmen eine Pensionszusage erteilen.

Vorteile:

  • Steuerschonend für Ihre Alterspension vorzusorgen
  • Verdiente Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden
  • Lohnnebenkostenfrei
  • Für den Dienstnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei

Abfertigung NEU

Ab 1.1.2003 ist das Gesetz über die Abfertigung neu voll wirksam. Damit steht das gesamte Abfertigungsrecht auf neuen Beinen, und sämtliche Abfertigungsansprüche für nach dem 1.1.2003 eingestellte Mitarbeiter sind nur mehr über Mitarbeitervorsorgekassen (MVK) abzuwickeln.

Wir beraten Sie gerne bei der Vorgangsweise und der Wahl der Mitarbeitervorsorgekasse.

Zukunftssicherung

Die Zukunftssicherung ist ein steuerfreies Motivationszuckerl für alle Mitarbeiter (oder einzelne Gruppen)und viel billiger als eine Gehaltserhöhung. Gemäß § 3 Abs. 1 Zi 15 des Einkommensteuergesetzes kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern jährlich bis zu 300 Euro steuerfrei für Zwecke der Zukunftssicherung zuwenden.

Vorteile:

  • Beiträge sind für das Unternehmen lohnnebenkostenfrei
  • Sofortige Absetzbarkeit als Betriebsausgaben
  • Keine Aktivierung
  • FFür den Mitarbeiter sind die Beiträge kein lohnwerter Zufluss und damit von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen befreit
  • Auch die Versicherungsleistung - wenn als einmaliges Kapital ausgezahlt - ist völlig steuerfrei

Zukunftssicherung als Gehaltsumwandlungsmodell

Bei dieser Variante auf Basis § 3 des Einkommensteuergesetzes, verzichtet der Mitarbeiter auf bis zu 25 Euro im Monat. Diese 25 Euro werden von Ihnen direkt in eine Versicherung bezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass kollektivvertragliche Mindestansprüche nicht unterschritten werden dürfen.

Vorteile für Sie:

  • Zahlungen gelten als Betriebsaufwand und sind voll absetzbar
  • Wegfall von Lohnnebenkosten
  • keine Aktivierung von Ansprüchen
  • Wichtiges Motivationsinstrument

Vorteil für den Arbeitnehmer:

  • Keine Lohnsteuer, d.h. brutto für netto
  • Begünstigung der Hinterbliebenen im Ablebensfall
  • Kapitalleistungen sind einkommenssteuerfrei und KEST-frei

Tipp vom Experten: Lassen Sie einen unabhängigen Fachmann für sie arbeiten. Ein Vergleich lohnt sich immer!

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